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   VG Greifswald, 15.09.2016 - 3 A 123/15   

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VG Greifswald, 15.09.2016 - 3 A 123/15 (https://dejure.org/2016,31614)
VG Greifswald, Entscheidung vom 15.09.2016 - 3 A 123/15 (https://dejure.org/2016,31614)
VG Greifswald, Entscheidung vom 15. September 2016 - 3 A 123/15 (https://dejure.org/2016,31614)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2009 - 1 M 157/08

    Umstellung des Refinanzierungssystems von einer Beitragserhebung auf eine

    Auszug aus VG Greifswald, 15.09.2016 - 3 A 123/15
    aa) Eine fehlerfreie Bestimmung des Gebührensatzes erfordert - auch bei Gebühren zur Umlage von Verbandslasten -, dass dem satzungsgebenden Gremium bei der Beschlussfassung über die wesentlichen Bestimmungen der Gebührensatzung - Gebührensatz- und -Maßstab - eine methodisch fehlerfreie Gebührenkalkulation vorliegt (vgl. allgemein m.w.N. OVG Greifswald, Beschl. v. 25.05.2009 - 1 M 157/08 -, juris Rn. 20 und für den Fall einer Umlagegebührensatzung OVG Greifswald, Urt. v. 23.02.2000 - 1 L 50/98 -, juris Rn. 35 sowie VG Schwerin, Urt. v. 15.09.2005 - 4 A 3121/02 -, juris Rn. 38).

    Leidet die Kalkulation unter wesentlichen methodischen Mängeln, kann das satzungsgebende Gremium sein Regelungsermessen nicht fehlerfrei ausüben, was die Fehlerhaftigkeit des festgesetzten Abgabensatzes zur Folge hat (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 25.05.2009 - 1 M 157/08 -, juris Rn. 21).

    Dagegen spricht nach Auffassung des Gerichts jedenfalls, dass es sich bei der erhobenen Umlagegebühr um eine sogenannte antizipierte Benutzungsgebühr handelt (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 25.05.2009 - 1 M 157/08 -, juris Rn. 25), die zum 1. Januar eines jeden Jahres entsteht (§ 5 Abs. 1 GS).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2014 - 1 L 190/10

    Gebühren zur Deckung von Beiträgen zum Wasser- und Bodenverband

    Auszug aus VG Greifswald, 15.09.2016 - 3 A 123/15
    Anders als etwa ein reiner Flächenmaßstab als Wahrscheinlichkeitsmaßstab berücksichtigt die vorgesehene Veranlagungsregel neben der Grundstücksfläche auch die Gewässerdichte und die Nutzungsart, was den dem einzelnen Grundstückseigentümer vermittelten Vorteil im Rahmen der Gebührenerhebung abbildet (vgl. auch OVG Greifswald, Urt. v. 18.03.2014 - 1 L 190/10 -, juris Rn. 30).

    Sie hat in diesem Zusammenhang beispielsweise auch darüber zu entscheiden, ob sie die ihr entstehenden Verwaltungskosten auf die Grundstückseigentümer umlegt (§ 3 Abs. 1 Satz 3 GUVG), insoweit kommt der Gemeinde ein Ermessen zu (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 18.03.2014 - 1 L 190/10 -, juris Rn. 31).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.10.2015 - 1 K 28/11

    Benutzungsgebührenrecht; hier: Rechtmäßigkeit einer

    Auszug aus VG Greifswald, 15.09.2016 - 3 A 123/15
    Beruht die Unterdeckung auf methodischen Fehlern in der Vorauskalkulation oder stammt die Unterdeckung aus einem Zeitraum ohne methodisch fehlerfreie Vorauskalkulation oder ohne jegliche Vorauskalkulation, scheidet ein Kostenunterdeckungsausgleich aus (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 07.10.2015 - 1 K 28/11 -, juris Rn. 26 ff.).
  • BVerwG, 20.01.1966 - I C 24.63
    Auszug aus VG Greifswald, 15.09.2016 - 3 A 123/15
    Allerdings handelt es sich bei der Dreimonatsfrist um eine Sachurteilsvoraussetzung, die erst bei der Entscheidung des Gerichts über die Klage gegeben sein muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.01.1966 - I C 24.63 -, juris Rn. 15).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2000 - 1 L 50/98

    Antizipierte Benutzungsgebühr, Gebührenkalkulation, Gebührenpflicht,

    Auszug aus VG Greifswald, 15.09.2016 - 3 A 123/15
    aa) Eine fehlerfreie Bestimmung des Gebührensatzes erfordert - auch bei Gebühren zur Umlage von Verbandslasten -, dass dem satzungsgebenden Gremium bei der Beschlussfassung über die wesentlichen Bestimmungen der Gebührensatzung - Gebührensatz- und -Maßstab - eine methodisch fehlerfreie Gebührenkalkulation vorliegt (vgl. allgemein m.w.N. OVG Greifswald, Beschl. v. 25.05.2009 - 1 M 157/08 -, juris Rn. 20 und für den Fall einer Umlagegebührensatzung OVG Greifswald, Urt. v. 23.02.2000 - 1 L 50/98 -, juris Rn. 35 sowie VG Schwerin, Urt. v. 15.09.2005 - 4 A 3121/02 -, juris Rn. 38).
  • VG Greifswald, 07.04.2016 - 3 A 115/14

    Anforderungen an die Erhebung eines Stellplatzablösebetrages

    Auszug aus VG Greifswald, 15.09.2016 - 3 A 123/15
    Verfügt eine Satzung darüber nicht, fehlt es also an einer (rechtmäßigen) Regelung zu auch nur einem dieser Punkte, ist die Abgabensatzung insgesamt nichtig (vgl. m.w.N. VG Greifswald, Urt. v. 07.04.2016 - 3 A 115/14 -, juris Rn. 29).
  • VG Greifswald, 07.08.2014 - 3 A 608/12

    Wasser- und Bodenverbandsgebühren

    Auszug aus VG Greifswald, 15.09.2016 - 3 A 123/15
    Denn es sind nur unerhebliche, zufällige oder unbeabsichtigte Überschüsse unschädlich (vgl. m.w.N. VG Greifswald, Urt. v. 07.08.2014 - 3 A 608/12 -, juris Rn. 24), was auf den Fall einer gesehenen Kostenüberdeckung gerade nicht zutrifft.
  • VG Schwerin, 15.09.2005 - 4 A 3121/02
    Auszug aus VG Greifswald, 15.09.2016 - 3 A 123/15
    aa) Eine fehlerfreie Bestimmung des Gebührensatzes erfordert - auch bei Gebühren zur Umlage von Verbandslasten -, dass dem satzungsgebenden Gremium bei der Beschlussfassung über die wesentlichen Bestimmungen der Gebührensatzung - Gebührensatz- und -Maßstab - eine methodisch fehlerfreie Gebührenkalkulation vorliegt (vgl. allgemein m.w.N. OVG Greifswald, Beschl. v. 25.05.2009 - 1 M 157/08 -, juris Rn. 20 und für den Fall einer Umlagegebührensatzung OVG Greifswald, Urt. v. 23.02.2000 - 1 L 50/98 -, juris Rn. 35 sowie VG Schwerin, Urt. v. 15.09.2005 - 4 A 3121/02 -, juris Rn. 38).
  • VG Greifswald, 24.08.2021 - 3 B 623/21

    Benutzungsgebühren; periodenfremder Ausgleich von Kostenunterdeckungen

    Aus der Kalkulation muss sich jedenfalls der jeweilige zugrunde gelegte - entstandene oder erwartete - Gesamtaufwand, die nach den festgesetzten Maßstäben sich ergebenden Einheiten und das daraus in Verbindung mit dem festgelegten Gebühren- oder Beitragssatz errechnete voraussichtliche Gesamtaufkommen ergeben (OVG Greifswald, Urt. v. 23.02.2000 - 1 L 50/98 -, Rn. 35, juris; VG Greifswald, Urt. v. 15.09.2016 - 3 A 123/15 -, Rn. 27, juris).
  • VG Greifswald, 29.04.2021 - 3 B 476/21

    Grundgebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung

    Aus der Kalkulation muss sich jedenfalls der jeweilige zugrunde gelegte - entstandene oder erwartete - Gesamtaufwand, die nach den festgesetzten Maßstäben sich ergebenden Einheiten und das daraus in Verbindung mit dem festgelegten Gebühren- oder Beitragssatz errechnete voraussichtliche Gesamtaufkommen ergeben (OVG Greifswald, Urt. v. 23.02.2000 - 1 L 50/98 -, Rn. 35, juris; VG Greifswald, Urt. v. 15.09.2016 - 3 A 123/15 -, Rn. 27, juris).
  • VG Greifswald, 25.03.2021 - 3 A 1006/19

    Erhebung von Wasser- und Bodenverbandsgebühren

    Eine gesehene / bewusste Kostenüberdeckung ist grundsätzlich unzulässig (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 15.09.2016 - 3 A 123/15 -, Rn. 34, juris; Urt. v. 07.08.2014 - 3 A 608/12 -, Rn. 24, juris).
  • VG Greifswald, 05.02.2021 - 3 A 1530/20

    Mitgliedschaft einer Gemeinde in mehreren Unterhaltungsverbänden; Beitragsumlage

    Dieser Mangel führt zur Gesamtnichtigkeit der jeweiligen Satzung, da mit dem Gebührensatz ein zwingender Satzungsbestandteil i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 3 GUVG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG M-V fehlt (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 17.10.2017 - 1 LB 204/14 -, Rn. 15, juris; VG Greifswald, Urt. v. 15.09.2016 - 3 A 123/15 -, Rn. 25, juris).
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